2126-1-21-G
Verordnung zur Änderung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 27. Oktober 2022
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 607 vom 27. Oktober 2022 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 608 vom 27. Oktober 2022 veröffentlicht.