2126-1-19-G
Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 3. März 2022
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 151 vom 3. März 2022 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 152 vom 3. März 2022 veröffentlicht.