01-8-1-I, 01-8-2-I
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
vom 5. Dezember 2022
Der am 8. April 2022 und am 3. Mai 2022 unterzeichnete und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30. November 2022 (GVBl. S. 658) bekannt gemachte Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung ist nach seinem Art. 3 am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.
München, den 5. Dezember 2022
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei
Dr. Florian Herrmann