2126-1-21-G
Verordnung zur Änderung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 8. Dezember 2022
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 695 vom 8. Dezember 2022 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 696 vom 8. Dezember 2022 veröffentlicht.