95-6-B
Verordnung zur Änderung der Bayerischen Landeshafen- und Schifffahrtsuntersuchungsordnung
vom 15. März 2022
Auf Grund des Art. 28 Abs. 6 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66, 130, BayRS 753-1-U), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. November 2021 (GVBl. S. 608) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
§ 1
Die Bayerische Landeshafen- und Schifffahrtsuntersuchungsordnung (BayLHafSchUO) vom 14. Januar 2010 (GVBl. S. 47, BayRS 95-6-B), die durch Verordnung vom 14. März 2019 (GVBl. S. 94) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.In Fußnote 1 Satz 1 werden nach Nr. 3 folgende Nrn. 4 und 5 eingefügt:
„4.Richtlinie (EU) 2017/2397.
5.Delegierte Richtlinie (EU) 2020/12“.
2.§ 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 3
Anwendbarkeit der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
Für die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Einrichtung von Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen und Schwimmkörpern zum Verkehr auf Gewässern, die mit der Main-Donau-Wasserstraße in schiffbarer Weise verbunden sind, sowie für das Verfahren für deren technische Zulassung zum Verkehr ist die Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) insoweit anzuwenden, als sich deren Bestimmungen auf Wasserstraßen der Zone 4 im Sinn des Anhang I BinSchUO beziehen und keine Ordnungswidrigkeit festlegen.“
3.Nach § 3 wird folgender § 4 eingefügt:
„§ 4
Anwendbarkeit der Binnenschiffspersonalverordnung
Für die Anforderungen an die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen und Schwimmkörpern zum Verkehr auf Gewässern, die mit der Main-Donau-Wasserstraße in schiffbarer Weise verbunden sind, ist die Binnenschiffspersonalverordnung insoweit anzuwenden, als sich deren Bestimmungen auf Wasserstraßen der Zone 4 im Sinn des Anhangs I BinSchUO beziehen und keine Ordnungswidrigkeit festlegen.“
4.Der bisherige § 4 wird § 5.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft.
München, den 15. März 2022
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Christian Bernreiter, Staatsminister