2126-1-21-G
Verordnung zur Änderung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 19. Januar 2023
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 29 vom 19. Januar 2023 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 30 vom 19. Januar 2023 veröffentlicht.