Fundstelle GVBl. 2023 S. 543

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Vertrag

02-34-G
  • Staatsverträge, Abkommen
  • Verträge aller deutschen Länder und Bund-Länder-Verträge

02-34-G

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR‑Staatsvertrag – eGBRStVtr)

vom 15. August 2023

Der im Zeitraum vom 15. Dezember 2020 bis 2. Juni 2022 unterzeichnete und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13. Juli 2021 (GVBl. S. 391) bekannt gemachte Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als ge­mein­same Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Heraus­gabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungs­erbringer­institutionen ist nach seinem Art. 11 Abs. 1 Satz 2 am 1. August 2023 in Kraft getreten.

München, den 15. August 2023

Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei

Dr. Florian Herrmann