02-34-G
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR‑Staatsvertrag – eGBRStVtr)
vom 15. August 2023
Der im Zeitraum vom 15. Dezember 2020 bis 2. Juni 2022 unterzeichnete und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13. Juli 2021 (GVBl. S. 391) bekannt gemachte Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen ist nach seinem Art. 11 Abs. 1 Satz 2 am 1. August 2023 in Kraft getreten.
München, den 15. August 2023
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei
Dr. Florian Herrmann