2020-1-1-I, 2020-3-1-I, 2020-6-1-I
Berichtigung
Das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) wird wie folgt berichtigt:
1.In § 2 Nr. 25 Buchst. a wird das Wort „eingefügt“ durch das Wort „ersetzt“ ersetzt.
2.In § 4 Nr. 16 wird nach dem Wort „Landräte“ das Wort „und“ gestrichen.
3.In § 8 Nr. 10 Buchst. e wird das Wort „Stellvertreter“ durch das Wort „Stellvertretern“ ersetzt.
München, den 13. September 2023
Die Amtschefin der Bayerischen Staatskanzlei
Karolina Gernbauer, Staatsrätin