313-3-J
Änderung der Bayerischen Gnadenordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 29. August 2023, Az. E6 - 4250 Gns - 7846/2023
1.Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betreffend die Bayerische Gnadenordnung (BayGnO) vom 29. Mai 2006 (GVBl. S. 321, BayRS 313-3-J), die durch Bekanntmachung vom 19. Januar 2021 (GVBl. S. 65) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
1.2§ 31 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
1.2.1In Satz 1 werden die Wörter „je Tagessatz der uneinbringlichen Geldstrafe“ und „von sechs Stunden“ gestrichen.
1.2.2Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Die Anrechnung erfolgt in der Weise, dass eine Arbeitsleistung von sechs Stunden der Verbüßung eines Tages Ersatzfreiheitsstrafe entspricht.“
1.2.3Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
1.2.4Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und die Wörter „je Tagessatz“ werden durch die Wörter “nach Satz 2 oder 3 als Anrechnungsmaßstab“ ersetzt.
2.Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor