Fundstelle GVBl. 2023 S. 600

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Sonstiges

313-3-J

  • Rechtspflege
  • Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Gnadenrecht und Straffreiheit

313-3-J

Änderung der Bayerischen Gnadenordnung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 29.  August 2023, Az. E6 - 4250 Gns - 7846/2023

1.Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betreffend die Bayerische Gnadenordnung (BayGnO) vom 29. Mai 2006 (GVBl. S. 321, BayRS 313-3-J), die durch Bekanntmachung vom 19. Januar 2021 (GVBl. S. 65) geändert worden ist, wird wie folgt ge­ändert:

1.1Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

1.2§ 31 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

1.2.1In Satz 1 werden die Wörter „je Tagessatz der uneinbringlichen Geldstrafe“ und „von sechs Stunden“ gestrichen.

1.2.2Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

2Die Anrechnung erfolgt in der Weise, dass eine Arbeitsleistung von sechs Stunden der Verbüßung eines Tages Ersatzfreiheitsstrafe entspricht.“

1.2.3Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.

1.2.4Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und die Wörter „je Tagessatz“ werden durch die Wörter “nach Satz 2 oder 3 als Anrechnungsmaßstab“ ersetzt.

2.Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor