Mitteilung über das Vorliegen einer beihilferechtlichen Genehmigung nach Art. 30 Satz 3 des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen
Nach Art. 30 Satz 3 des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 246) geändert worden ist, wird nachrichtlich mitgeteilt, dass die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für die Bestimmungen des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 bis 6 GVVG und die aufgrund dieser Regelung im Kostenverzeichnis festgelegten Beträge am 24. November 2023 erteilt hat.
München, den 5. Dezember 2023
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Thorsten Glauber, Staatsminister