601-2-F
Verordnung zur Änderung der Steuer-Zuständigkeitsverordnung
vom 3. Januar 2023
Auf Grund des § 17 Abs. 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 Nr. 3 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch Verordnung vom 6. Dezember 2022 (GVBl. S. 679), durch Art. 17a Abs. 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 695), durch Verordnung vom 13. Dezember 2022 (GVBl. S. 725), durch § 3 der Verordnung vom 13. Dezember 2022 (GVBl. S. 727) und durch § 2 der Verordnung vom 21. Dezember 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 762) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:
§ 1
Anlage 3 der Steuer-Zuständigkeitsverordnung (ZustVSt) vom 1. Dezember 2005 (GVBl. S. 596, BayRS 601-2-F), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 12. August 2021 (GVBl. S. 545) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.In Nr. 6 Spalte 3 und 4 Buchst. f werden die Wörter „Freising, Landshut“ durch die Wörter „München, Starnberg“ ersetzt.
2.In Nr. 8 Spalte 3 und 4 Buchst. h werden nach dem Wort „Lech“ das Komma und das Wort „Starnberg“ gestrichen.
3.In Nr. 10 Spalte 3 und 4 wird Buchst. g aufgehoben.
4.Der Nr. 13 Spalte 3 und 4 wird folgender Buchst. g angefügt:
Spalte 3 | Spalte 4 | |
„g)Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens |
Eggenfelden | “. |
5.Nr. 14 Spalte 3 und 4 wird wie folgt geändert:
a)Nach Buchst. b wird folgender Buchst. c eingefügt:
Spalte 3 | Spalte 4 | |
„c)Veranlagung der steuerpflichtigen natürlichen Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die bei einem Arbeitgeber der Film- und Fernsehindustrie beschäftigt sind, wenn Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in die Veranlagung einzubeziehen sind |
Dachau,Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Wolfratshausen | “. |
b)Die bisherigen Buchst. c bis s werden die Buchst. d bis t.
6.In Nr. 15 Spalte 3 und 4 Buchst. a wird in Spalte 3 vor dem Wort „Durchführung“ die Angabe „a)“ gestrichen und in Spalte 4 wird vor dem Wort „Kelheim“ das Wort „Freising,“ eingefügt.
7.In Nr. 19 Spalte 3 und 4 Buchst. i wird der Spalte 4 das Wort „ , Burghausen“ angefügt.
8.Der Nr. 27 Spalte 3 und 4 wird folgender Buchst. i angefügt:
Spalte 3 | Spalte 4 | |
„i)Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens |
Dingolfing | “. |
9.In Nr. 28 Spalte 3 und 4 Buchst. i wird Spalte 4 wie folgt gefasst:
Spalte 4 | |
„Grafenau, Zwiesel | “. |
10.In Nr. 29 Spalte 3 und 4 Buchst. g werden die Wörter „Dingolfing, Zwiesel“ durch das Wort „Deggendorf“ ersetzt.
11.In Nr. 33 Spalte 3 und 4 Buchst. a werden vor dem Wort „Durchführung“ die Angabe „a)“ und die Wörter „Eichstätt, Gunzenhausen,“ gestrichen und das Wort „Ingolstadt“ durch das Wort „Schwandorf“ ersetzt.
12.Nr. 37 Spalte 3 und 4 Buchst. h wird aufgehoben.
13.In Nr. 38 Spalte 3 und 4 Buchst. c werden in Spalte 4 nach dem Wort „Lichtenfels“ das Komma und das Wort „Schweinfurt“ gestrichen.
14.In Nr. 39 Spalte 3 und 4 Buchst. i wird Spalte 4 wie folgt gefasst:
Spalte 4 | |
„Kronach, Kulmbach | “. |
15.In Nr. 42 Spalte 3 Buchst. d wird die Angabe „Abs. 1a und § 13b Abs. 2a“ durch die Angabe „und § 13b“ und in Spalte 3 und 4 Buchst. k das Wort „Kronach“ durch das Wort „Waldsassen“ ersetzt.
16.Der Nr. 47 Spalte 3 und 4 wird folgender Buchst. i angefügt:
Spalte 3 | Spalte 4 | |
„i)Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens |
Fürth, Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd, Zentralfinanzamt Nürnberg | “. |
17.Nach Nr. 48 wird folgende Nr. 50 eingefügt:
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | Spalte 4 | |
„50 | Gunzenhausen | Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens | Eichstätt, Schwabach | “. |
18.In Nr. 51 Spalte 3 und 4 Buchst. a wird in Spalte 3 vor dem Wort „Durchführung“ die Angabe „a)“ gestrichen und die Wörter „Fürth, Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd, Zentralfinanzamt Nürnberg, Schwabach“ werden in Spalte 4 durch die Wörter „Amberg, Weiden i.d.OPf.“ ersetzt.
19.In Nr. 54 Spalte 3 Buchst. b werden die Wörter „Ausstellung der Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug“ durch die Wörter „Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale“ ersetzt.
20.Nr. 55 Spalte 3 und 4 wird wie folgt geändert:
a)Nach Buchst. a wird folgender Buchst. b eingefügt:
Spalte 3 | Spalte 4 | |
„b)Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art des Finanzamts München |
München | “. |
b)Die bisherigen Buchst. b bis e werden die Buchst. c bis f.
c)Der bisherige Buchst. f wird Buchst. g und der Spalte 3 werden die Wörter „außer Stundung aus persönlichen Gründen, Erlass und Vollstreckung“ angefügt.
d)Der bisherige Buchst. g wird Buchst. h.
e)Nach Buchst. h wird folgender Buchst. i eingefügt:
Spalte 3 | Spalte 4 | |
„i)Umsatzbesteuerung aller Organisationseinheiten des Finanzamts München nach § 18 Abs. 4f Satz 1 und 4 UStG |
München | “. |
f)Die bisherigen Buchst. h und i werden die Buchst. j und k.
21.In Nr. 58 Spalte 3 und 4 Buchst. g wird Spalte 4 wie folgt geändert:
a)Das Wort „Kitzingen,“ wird gestrichen.
b)Die Wörter „Obernburg a. Main, Würzburg“ werden durch die Wörter „Obernburg a.Main“ ersetzt.
22.Der Nr. 64 Spalte 3 und 4 wird folgender Buchst. i angefügt:
Spalte 3 | Spalte 4 | |
„i)Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens |
Kitzingen, Würzburg | “. |
23.Nr. 65 Spalte 3 und 4 wird wie folgt geändert:
a)Nach Buchst. a wird folgender Buchst. b eingefügt:
Spalte 3 | Spalte 4 | |
„b)Veranlagung der steuerpflichtigen natürlichen Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die beim Freistaat Bayern oder bei einem Arbeitgeber, der vom Landesamt für Finanzen abgerechnet wird, beschäftigt sind, wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in die Veranlagung einzubeziehen sind |
alle Finanzämter des Freistaates Bayern | “. |
b)Die bisherigen Buchst. b bis i werden die Buchst. c bis j.
24.In Nr. 67 Spalte 3 und 4 Buchst. b wird das Wort „Schrobenhausen“ durch das Wort „Dillingen“ ersetzt.
25.In Nr. 70 Spalte 3 und 4 Buchst. b wird das Wort „Dillingen,“ gestrichen.
26.Nr. 76 wird wie folgt geändert:
a)In Spalte 3 Buchst. d wird die Angabe „Abs. 1a und § 13b Abs. 2a“ durch die Angabe „und § 13b“ ersetzt.
b)Spalte 3 und 4 wird folgender Buchst. h angefügt:
Spalte 3 | Spalte 4 | |
„h)Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens |
Ingolstadt, Schrobenhausen | “. |
27.In Nr. 24 Spalte 3 Buchst. b, Nr. 31 Spalte 3 Buchst. d, Nr. 62 Spalte 3 Buchst. c und Nr. 71 Spalte 3 Buchst. d wird jeweils die Angabe „Abs. 1a und § 13b Abs. 2a“ durch die Angabe „und § 13b“ ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
München, den 3. Januar 2023
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Albert Füracker, Staatsminister