2126-1-21-G
Verordnung zur Änderung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 9. Februar 2023
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 66 vom 9. Februar 2023 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 67 vom 9. Februar 2023 veröffentlicht.