2126-1-21-G
Verordnung zur Aufhebung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 28. Februar 2023
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 97 vom 28. Februar 2023 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 98 vom 28. Februar 2023 veröffentlicht.