Fundstelle GVBl. 2024 S. 10

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Vertrag

01-5-5-WK
  • Staatsverträge, Abkommen
  • Zweiseitige Verträge
  • Heiliger Stuhl

01-5-5-WK

Bekanntmachung des Notenwechsels zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zur Verlängerung der Regelung über ruhende Fakultäten der Universitäten Bamberg und Passau

vom 15. Dezember 2023

Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 18. Juli 2023 (Drs. 18/30345) dem Notenwechsel zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zur Verlängerung der Regelung über ruhende Fakultäten der Universitäten Bamberg und Passau zugestimmt. Die in dem Notenwechsel enthaltene Vereinbarung ist am 13. Dezember 2023 mit Wirkung ab 9. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Noten werden nachstehend bekannt gemacht.

München, den 15. Dezember 2023

Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei

Dr. Florian Herrmann

Note Note
Seiner Exzellenz
dem Hochwürdigsten Herrn
Erzbischof Dr. Nikola Eterović
Apostolischer Nuntius
in der Bundesrepublik Deutschland
Lilienthalstraße 3A
10965 Berlin
Seiner Exzellenz
dem Herrn Ministerpräsidenten
des Freistaates Bayern
Dr. Markus Söder
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Exzellenz,
Hochwürdigster Herr Nuntius!
Exzellenz,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident!
Unter Bezugnahme auf Art. 3 §§ 1 und 4 und Art. 4 § 1 des Konkordats zwischen Seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern vom 29. März 1924 in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-5-1-K/WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 (GVBl. S. 351, 449) geändert worden ist, beehre ich mich, im Namen der Bayerischen Staatsregierung an Eure Exzellenz die Bitte zu richten, der Bayerischen Staatsregierung zu folgenden Feststellungen das Einverständnis des Heiligen Stuhls bestätigen zu wollen: Unter Bezugnahme auf Art. 3 §§ 1 und 4 und Art. 4 § 1 des Konkordats zwischen Seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern vom 29. März 1924 in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-5-1-K/WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 (GVBl. S. 351, 449) geändert worden ist, beehre ich mich, Eurer Exzellenz das Einverständnis des Heiligen Stuhls zu folgenden, in Ihrer Note vom 14. August 2023 enthaltenen Feststellungen zu bestätigen:

„Die in dem Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007, das am 9. Juni 2007 in Kraft trat, zum Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 zwischen dem Freistaat Bayern und der Katholischen Kirche getroffenen Festlegungen, nach denen u.a. für die katholisch-­theologischen Fachbereiche (Fakultäten) an den Universitäten Bamberg und Passau die Verpflichtungen des Freistaates nach Art. 4 § 1 und § 2 des Bayeri­schen Konkordats ruhen, haben die Grundlage für den Erhalt der katholischen Theologie an den bayerischen Universitäten gelegt.

„Die in dem Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007, das am 9. Juni 2007 in Kraft trat, zum Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 zwischen dem Frei­staat Bayern und der Katholischen Kirche getroffenen Festlegungen, nach denen u.a. für die katholisch-­theologischen Fachbereiche (Fakultäten) an den Universitäten Bamberg und Passau die Verpflichtungen des Freistaates nach Art. 4 § 1 und § 2 des Bayeri­schen Konkordats ruhen, haben die Grundlage für den Erhalt der katholischen Theologie an den bayerischen Universitäten gelegt.

Der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern stimmen daher darin überein, dass die im Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 getroffene Vereinbarung zum Ruhen der katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) der Universitäten Bamberg und Passau mit Wirkung ab 9. Juni 2022 um weitere fünfzehn Jahre verlängert wird. Die Vertragsparteien sehen keinen Anlass dafür, die Vereinbarung im Rahmen der in Abs. 1 Satz 3 des Zusatzprotokolls vom 19. Januar 2007 vorgesehenen Verhandlungen inhaltlich umzugestalten.

Der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern stimmen daher darin überein, dass die im Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 getroffene Vereinbarung zum Ruhen der katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) der Universitäten Bamberg und Passau mit Wirkung ab 9. Juni 2022 um weitere fünfzehn Jahre verlängert wird. Die Vertragsparteien sehen keinen Anlass dafür, die Vereinbarung im Rahmen der in Abs. 1 Satz 3 des Zusatzprotokolls vom 19. Januar 2007 vorgesehenen Verhandlungen inhaltlich umzugestalten.

Das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 kann damit für den vereinbarten Zeitraum die Bestandsgarantie für die katholische Theologie an den bayerischen Uni­versitäten weiterhin gewährleisten. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieser Verlängerungsvereinbarung soll über das weitere Ruhen erneut zwischen den Vertragspartnern gemäß den konkordatsrechtlichen Maßgaben verhandelt werden.“

Das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 kann damit für den vereinbarten Zeitraum die Bestandsgarantie für die katholische Theologie an den bayerischen Universitäten weiterhin gewährleisten. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieser Verlängerungsvereinbarung soll über das weitere Ruhen erneut zwischen den Vertragspartnern gemäß den konkordatsrechtlichen Maßgaben verhandelt werden.“

Genehmigen Sie, Hochwürdigster Herr Nuntius, die Versicherung meiner ganz vorzüglichen Hochachtung Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die Versicherung meiner ganz vorzüglichen Hochachtung.
München, den 14. August 2023 Berlin, den 6. September 2023

Der Bayerische Ministerpräsident

Dr. Markus Söder, MdL

Erzbischof Dr. Nikola Eterović

Apostolischer Nuntius