792-2-W
Bekanntmachung der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Mai 2024, Az. 19 NE 23.1521
vom 24. Juni 2024
Entsprechend § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wird nachstehend die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Mai 2024 betreffend den Antrag, die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes vom 5. Juli 2023 bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig außer Vollzug zu setzen, bekannt gemacht.
Entscheidungsformel:
§ 1 Nr. 2, § 1 Nr. 4 und der durch § 1 Nr. 3 lit. b) angefügte § 12a Abs. 4 Satz 2 AVBayJG („Fängisch gestellte Fallen zum Fang des Fischotters sind im Abstand von vier Stunden zu kontrollieren“) der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes vom 5. Juli 2023 (GVBl S. 487) werden vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
München, den 24. Juni 2024
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Hubert Aiwanger, Staatsminister