2170-2-1-A
Berichtigung
§ 2 der Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz vom 23. August 2024 (GVBl. S. 423) wird wie folgt berichtigt:
1.Im Wortlaut vor Nr. 6 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 6“ durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 5“ ersetzt.
2.In Nr. 6 Satzteil vor Buchst a werden die Angabe „6.“ durch die Angabe „5.“ und die Angabe „bis 5“ durch die Angabe „bis 4“ ersetzt.
München, den 25. Oktober 2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Dr. Markus Gruber, Ministerialdirektor