1100-3-I
Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
vom 28. November 2024
§ 1
§ 42 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2009 (GVBl. S. 420, BayRS 1100-3-I), die zuletzt durch Beschluss des Bayerischen Landtags vom 17. Juli 2024 (GVBl. S. 316) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.Der Wortlaut wird Satz 1.
2.Folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Begründung sowie Aussprache zu einem Wahlvorschlag finden statt, wenn zwei Fraktionen dies beantragen oder die Vollversammlung dies beschließt.“
§ 2
Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt zum 28. November 2024 in Kraft.
München, den 28. November 2024
Die Präsidentin des Bayerischen Landtags
Ilse Aigner