200-21-I
Änderung
der Allgemeinen Geschäftsordnung
für die Behörden des Freistaates Bayern
der Allgemeinen Geschäftsordnung
für die Behörden des Freistaates Bayern
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 24. April 2018
Auf Grund des Art. 43 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist, macht die Bayerische Staatsregierung bekannt:
§ 1
Die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) vom 12. Dezember 2000 (GVBl. S. 873; 2001 S. 28, BayRS 200-21-I), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. September 2010 (GVBl. S. 706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Angabe zu § 28 wird folgende Angabe vorangestellt:
- „§ 28
- Anbringen von Kreuzen in Dienstgebäuden“.
- b)
- Die Angaben zu den bisherigen §§ 28 und 29 werden die Angaben zu den §§ 29 und 30.
- 2.
- In § 3 Abs. 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Innern“ die Wörter „und für Integration“ eingefügt.
- 3.
- Dem § 28 wird folgender § 28 vorangestellt:
„§ 28
Anbringen von Kreuzen in Dienstgebäuden
Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“
- 4.
- Die bisherigen §§ 28 und 29 werden die §§ 29 und 30.
- 5.
- § 37 wird aufgehoben.
- 6.
- § 38 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „ , Außer-Kraft-Treten“ gestrichen.
- b)
- In Abs. 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ gestrichen.
- c)
- Abs. 2 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.
München, den 24. April 2018
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus S ö d e r