Nutzungshinweise zum BayMBl.

Amtliche Bekanntmachungen im BayMBl.

Das Amtsblatt der Bayerischen Staatsregierung ist seit 1. Januar 2019 das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.). Es ersetzt die bisherigen vier Amts- und Ministerialblätter (AllMBl., JMBl., FMBl. und KWMBl.).

Die amtliche Veröffentlichung im BayMBl. erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform Bayern (siehe Aktuelle Bekanntmachungen im BayMBl.). Die Nutzung des elektronischen BayMBl. ist kostenlos. Nichtamtliche kostenpflichtige Nachdrucke des BayMBl. können über die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech bezogen werden. Näheres zu diesem Angebot finden Sie hier.

Erscheinungsweise

Die Veröffentlichungen im BayMBl. erscheinen einzeln, in der Regel mittwochs. Sie können sich per E-Mail-Info-Dienst oder RSS-Feed über Neuerscheinungen informieren lassen.

Veröffentlichungen im BayMBl. werden vom jeweils federführenden Staatsministerium oder der Bayerischen Staatskanzlei eigenverantwortlich und in eigener Redaktion veranlasst.

Bürgerservice BAYERN.RECHT

Die aktuell geltenden Verwaltungsvorschriften können Sie auch bequem im Bürgerservice BAYERN.RECHT recherchieren. Sie stehen dort grundsätzlich innerhalb weniger Arbeitstage nach der amtlichen Verkündung im BayMBl. in der jeweils aktuell geltenden Fassung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Serviceangebot handelt, rechtlich maßgeblich sind die im BayMBl. verkündeten Texte.

Deregulierung der Verwaltungsvorschriften

Gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Weitergeltung von Verwaltungsvorschriften (VwVWBek) vom 31. Mai 2016 (AllMBl. S. 1555) treten alle bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 erlassenen veröffentlichten Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung, der Bayerischen Staatskanzlei und der Staatsministerien außer Kraft, sofern sie nicht als fortgeltender Inhalt in der Datenbank BAYERN.RECHT eingestellt sind (Verzeichnis der ab 1. Januar 2016 fortgeltenden veröffentlichten Verwaltungsvorschriften).

Amts- und Ministerialblätter der Staatsministerien bis 2018

Seit Januar 2009 werden alle bayerischen Amts- und Ministerialblätter ausschließlich elektronisch bekannt gemacht. Die amtliche elektronische Fassung bleibt auf der Verkündungsplattform Bayern dauerhaft kostenlos abrufbar (Ausgaben der Amtsblätter 2009-2018).

Ausgaben, die vor 2009 erschienen sind, können ausschließlich in gedruckter Form über den Dokumentenlieferdienst der Bayerischen Staatsbibliothek oder einer anderen Bibliothek bezogen werden.