Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 367 vom 14.08.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)
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Änderung der Bekanntmachung über das Verfahren
zur Erlangung des MODUS-Status

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 25. Juli 2024, Az. IV.4-BS4200.4/216/1

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status vom 27. Oktober 2008 (KWMBl. S. 434), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 448) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.4 werden die Wörter „Bayerischen Landesamt für Schule“ durch die Wörter „Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung“ ersetzt.
1.2
Die Anlagen 1 und 2 werden durch folgende Anlagen ersetzt:

Anlage 1: MODUS-Bogen

Anlage 2: Antrag auf Erwerb des Status einer MODUS-Schule

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2024 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor



Anlagen