7904-L
Änderung der Bekanntmachung über die Naturwälder in Bayern
gemäß Art. 12a Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 4. Dezember 2024, Az. F1-7715-1/800
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Naturwälder in Bayern gemäß Art. 12a Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) vom 2. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 695), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 599), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die bisherige Anlage 1 wird durch die Anlage 1 dieser Bekanntmachung ersetzt.
- 1.2
- Die bisherige Anlage 2 wird durch die Anlage 2 dieser Bekanntmachung ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 4. Dezember 2024 in Kraft.
Hubertus Wörner
Ministerialdirigent