Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 151 vom 09.04.2025

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

3031-J
  • Rechtspflege
  • Gerichtsverfassung, Gerichtsorganisation, Justizverwaltung und Berufsrecht der Rechtspflege
  • Notare, Rechtsanwälte, sonstige Rechtsberatung und Beurkundung
  • Notare

3031-J

Änderung der Notarbekanntmachung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 24. März 2025, Az. A4 - 3830a - IV - 12587/2024

1.
Die Notarbekanntmachung (NotBek) vom 25. Januar 2001 (JMBl. S. 32), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 485) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 12.2 wird wie folgt neu gefasst:
12.2
Ankündigung und Vorbereitung, Inhalt und Umfang der Prüfung

Zur Ankündigung und Vorbereitung der Prüfung kann das als Anlage 5 beigefügte Musteranschreiben verwendet werden. Wegen des Inhalts und Umfangs der Prüfung im Einzelnen wird auf Anlage 6 verwiesen.“

1.2
Nr. 18 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Nr. 18.1 wird die Angabe „Anlage 8“ durch die Angabe „Anlage 7“ ersetzt.
1.2.2
Nr. 18.2.2 wird wie folgt geändert:
1.2.2.1
In Buchst. aa) werden die Wörter „Muster 9a (Anlage 9a)“ durch die Wörter „Muster 8a (Anlage 8a)“ und die Wörter „Muster 9b (Anlage 9b)“ durch die Wörter „Muster 8b (Anlage 8b)“ ersetzt.
1.2.2.2
In Buchst. ee) wird die Angabe „Muster 9a“ durch die Angabe „Muster 8a“ ersetzt.
1.2.2.3
In Buchst. ff) Satz 1 und 2 wird die Angabe „Muster 9b“ jeweils durch die Angabe „Muster 8b“ ersetzt.
1.3
Nr. 19 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Der bisherige Wortlaut wird Nr. 19.1.
1.3.2
Folgende Nr. 19.2 wird angefügt:
„19.2
Für Amtsprüfungen, die bereits vor dem 1. Mai 2025 eingeleitet worden sind, findet die Notarbekanntmachung in der bis zum 30. April 2025 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.“
1.4
Die Anlagen werden wie folgt geändert:
1.4.1
Die Anlagen 1, 5 und 6 werden in der jeweiligen im Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtlichen Fassung neu gefasst.
1.4.2
Anlage 7 wird aufgehoben.
1.4.3
Die bisherige Anlage 8 wird die Anlage 7.
1.4.4
Die bisherigen Anlagen 8a und 8b werden die Anlagen 7a und 7b.
1.4.5
Die bisherigen Anlagen 9a und 9b werden die Anlagen 8a und 8b.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor



Anlagen